Beschlussausfertigungen beinhalten neben dem Hinweis auf die beteiligten Gremien den Beschlusstext der Stadtverordnetenversammlung oder des Gremiums, das zur abschließenden Beschlussfassung der zugrundeliegenden Vorlage durch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte oder Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt wurde.
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