Beschlussausfertigungen
Beschlussausfertigungen beinhalten neben dem Hinweis auf die beteiligten Gremien den Beschlusstext der Stadtverordnetenversammlung oder des Gremiums, das zur abschließenden Beschlussfassung ermächtigt wurde. Die Beschlüsse sind, soweit sie Magistrat und Stadtverwaltung betreffen, verbindlicher Auftrag.
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